Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen von Auersperg Immobilien (im folgendem Makler genannt) und unseren Kunden (im folgendem Auftraggeber genannt).
Die Tätigkeiten des Maklers setzen zwischen Auftraggeber und Makler ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus, wobei sich der Makler zu ordnungsgemäßen Geschäftsgebaren verpflichtet.
§2 Maklerauftrag
Der Kunde verpflichtet sich für die Laufzeit des Maklervertrages keine Dritten mit der Vermittlung zu beauftragen bzw. das Objekt selbst aktiv anzubieten. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beträgt die feste Laufzeit des Alleinauftrages 6 Monate.
§3 Doppeltätigkeit des Maklers
Der Makler wird für Käufer und Verkäufer sowie Mieter und Vermieter tätig.
§4 Maklerprovision
Der Provisionsanspruch wird nach erfolgreicher Vermittlung eines Miet-, Kauf- oder Pachtvertrages fällig.
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die ortsüblichen Provisionssätze:
- bei An- und Verkauf von Grundbesitz für Käufer und Verkäufer jeweils 3,57% vom Kaufpreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- bei Anmietung von Wohnräumen zwei Monatskaltmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Vermieter.
- bei Anmietung von Gewerberäumen oder Gewerbeflächen drei Monatsmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Vermieter.
Die Provision gilt als verdient, wenn
- zwischen Verkäufer und Käufer ein Kaufvertrag
- zwischen Vermieter und Mieter ein Mietvertrag
- oder ein anderer Hauptvertraggeschlossen wird.
Die vereinbarte Provision ist vom Verkäufer / Käufer 14 Tage nach Vertragsabschluss an uns zu zahlen.
Die vereinbarte Provision ist vom Vermieter / Mieter sofort nach Erhalt der Rechnung an uns zu zahlen.
§5 Haftungsausschluss
Unsere Angaben und Auskünfte beruhen auf Aussagen unserer Auftraggeber. Irrtum, Änderungen und Auslassungen bleiben vorbehalten, ebenso ein Zwischenverkauf. Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§6 Weitergabeverbot
Alle Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe von Adressen oder Angaben haftet dieser in voller Höhe der Provision.
§7 Nebenabreden
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn Sie schriftlich getroffen werden.
§8 Mitteilungspflicht
Der Verkäufer / Käufer oder Vermieter / Mieter verpflichtet sich uns innerhalb von drei Werktagen zu informieren, wenn ein Hauptvertrag (Miet- oder Kaufvertrag usw.) geschlossen wurde.
Der Makler ist berechtigt, bei Vertragsschluss anwesend zu sein. Ein Termin ist ihm rechtzeitig mitzuteilen. Der Makler hat des Weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder Vertragsabschluss ohne Anwesenheit des Maklers, so sind die Vertragspartner verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch über die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.
§9 Erfüllungsort und Gerichtstand
Der Erfüllungsort und der Gerichtstand ist der Firmensitz des Maklers.
§10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, behalten die übrigen Bestimmungen unverändert Gültigkeit.
Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung wird diesem Vertragsverhältnis eine Regelung zugrunde gelegt, die der ursprünglichen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Zielrichtung am nächsten kommt.