Allgemeine Geschu00e4ftsbedingungen
u00a71 Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschu00e4ftsbedingungen gelten fu00fcr alle Geschu00e4ftsbeziehungen zwischen von Auersperg Immobilien (im folgendem Makler genannt) und unseren Kunden (im folgendem Auftraggeber genannt).
Die Tu00e4tigkeiten des Maklers setzen zwischen Auftraggeber und Makler ein besonderes Vertrauensverhu00e4ltnis voraus, wobei sich der Makler zu ordnungsgemu00e4u00dfen Geschu00e4ftsgebaren verpflichtet.
u00a72 Maklerauftrag
Der Kunde verpflichtet sich fu00fcr die Laufzeit des Maklervertrages keine Dritten mit der Vermittlung zu beauftragen bzw. das Objekt selbst aktiv anzubieten. Wenn nichts anderes vereinbart ist, betru00e4gt die feste Laufzeit des Alleinauftrages 6 Monate.
u00a73 Doppeltu00e4tigkeit des Maklers
Der Makler wird fu00fcr Ku00e4ufer und Verku00e4ufer sowie Mieter und Vermieter tu00e4tig.
u00a74 Maklerprovision
Der Provisionsanspruch wird nach erfolgreicher Vermittlung eines Miet-, Kauf- oder Pachtvertrages fu00e4llig.
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die ortsu00fcblichen Provisionssu00e4tze:
- bei An- und Verkauf von Grundbesitz fu00fcr Ku00e4ufer und Verku00e4ufer jeweils 3,57% vom Kaufpreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- bei Anmietung von Wohnru00e4umen zwei Monatskaltmieten zuzu00fcglich gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Vermieter.
- bei Anmietung von Gewerberu00e4umen oder Gewerbeflu00e4chen drei Monatsmieten zuzu00fcglich gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Vermieter.
Die Provision gilt als verdient, wenn
- zwischen Verku00e4ufer und Ku00e4ufer ein Kaufvertrag
- zwischen Vermieter und Mieter ein Mietvertrag
- oder ein anderer Hauptvertraggeschlossen wird.
Die vereinbarte Provision ist vom Verku00e4ufer / Ku00e4ufer 14 Tage nach Vertragsabschluss an uns zu zahlen.
Die vereinbarte Provision ist vom Vermieter / Mieter sofort nach Erhalt der Rechnung an uns zu zahlen.
u00a75 Haftungsausschluss
Unsere Angaben und Ausku00fcnfte beruhen auf Aussagen unserer Auftraggeber. Irrtum, u00c4nderungen und Auslassungen bleiben vorbehalten, ebenso ein Zwischenverkauf. Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlu00e4ssiges oder vorsu00e4tzliches Verhalten begrenzt.
Die Verju00e4hrungsfrist fu00fcr alle Schadensersatzanspru00fcche des Kunden gegen den Makler betru00e4gt 3 Jahre. Sollten die gesetzlichen Verju00e4hrungsregelungen im Einzelfall fu00fcr den Makler zu einer ku00fcrzeren Verju00e4hrung fu00fchren, gelten diese.
u00a76 Weitergabeverbot
Alle Angebote sind ausschlieu00dflich fu00fcr den Empfu00e4nger bestimmt. Bei Weitergabe von Adressen oder Angaben haftet dieser in voller Hu00f6he der Provision.
u00a77 Nebenabreden
u00c4nderungen, Ergu00e4nzungen und Nebenabreden erlangen nur Gu00fcltigkeit, wenn Sie schriftlich getroffen werden.
u00a78 Mitteilungspflicht
Der Verku00e4ufer / Ku00e4ufer oder Vermieter / Mieter verpflichtet sich uns innerhalb von drei Werktagen zu informieren, wenn ein Hauptvertrag (Miet- oder Kaufvertrag usw.) geschlossen wurde.
Der Makler ist berechtigt, bei Vertragsschluss anwesend zu sein. Ein Termin ist ihm rechtzeitig mitzuteilen. Der Makler hat des Weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder Vertragsabschluss ohne Anwesenheit des Maklers, so sind die Vertragspartner verpflichtet, sowohl u00fcber den Vertragsstand als auch u00fcber die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.
u00a79 Erfu00fcllungsort und Gerichtstand
Der Erfu00fcllungsort und der Gerichtstand ist der Firmensitz des Maklers.
u00a710 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, behalten die u00fcbrigen Bestimmungen unveru00e4ndert Gu00fcltigkeit.
Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung wird diesem Vertragsverhu00e4ltnis eine Regelung zugrunde gelegt, die der urspru00fcnglichen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Zielrichtung am nu00e4chsten kommt.